Öffentliches Protokoll der GKR-Sitzung am 27. Januar 2022

Öffentliches Protokoll der GKR-Sitzung am 27. Januar 2022

Öffentliches Protokoll der GKR-Sitzung am 27. Januar 2022

# Aktuelles

Öffentliches Protokoll der GKR-Sitzung am 27. Januar 2022

Öffentliche Fassung des Protokolls der Sitzung des Gemeindekirchenrates Alt-Schöneberg

am Donnerstag, den 27. Januar 2022 (1/2022),

19:30 – 23:53 Uhr/Form: virtuell: Zoom-Konferenz

Anwesende: [9 von zwischenzeitlich 10]

BP = Beschlusspunkt

NEU: Im Vorfeld der Sitzung werden allgemeine Informationen an die Ältesten versandt, die nicht im Zeitbudget der Sitzung Platz finden, z. B. Sachstandsmeldung ohne Beratungsbedarf

 

0. Eröffnung

0.1 Begrüßung

0.2 Geistliches Wort: Pfarrerin Rebecca Cyranek

0.3 Feststellung der Beschlussfähigkeit: die Beschlussfähigkeit wird festgestellt

0.4 Sitzungsleitung: Susanne Grünberg

0.5 Bestimmung eines/r Schriftführers/in: Lenzen

0.6 Verabschiedung der Tagesordnung

Beschluss:

Der GKR der Gemeinde AS beschließt die TO der heutigen Sitzung vom 27.01.2022 mit folgenden Ergänzungen/Änderungen:

– 11.1 wird hinter 3.2 vorgezogen

– TOP: AKJ, Umbuchungsbeschluss

 

FINANZEN

TOP 1.1 [… (vertraulich)]

 

PERSONAL

[… (vertraulich)]

 

EHRENAMT

TOP 3.1

Das Profil eines*r Ehrenamtskoordinators*in wurde von Dénes Horváth-Hegyi, Tanja Nicolai und (?) Rudolf Domain erarbeitet und den Ältesten im Vorfeld zugesandt.

Ist diese Profilierung Konsens im GKR? Abfrage des Einverständnisses

Der GKR macht sich die Formulierung der Profilierung der Aufgaben des Ehrenamtskoordinators zu eigen.

TOP 3.2

Benennung der*des gemeindlichen Ehrenamtskoordinators*in, Wiedervorlage! BP

Drei Personen haben den Basiskurs Ehrenamtskoordination im September 2021 besucht, mit dem Ziel, die Funktion zu übernehmen. Zwei hiervon haben den Wunsch geäußert, das Amt in Form eines Tandems zu bekleiden.

Beschluss:

Der GKR beschließt, eine Vereinbarung zur Ehrenamtskoordination mit Tanja Nicolai ab dem 01.02.2022, vorerst befristet auf 6 Monate, zu treffen, siehe Anhang. Gleichzeitig beauftragt der GKR Dénes Horváth-Hegyi mit der Begleitung der Ehrenamtskoordinatorin bis zum 01.08.2022.

 

PRESSE- und ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

TOP 11.1 vorgezogen

Ggf. kurze Aussprache zur maßvollen Modernisierung (Type, Logo, Positionierung) des PGB zum Anlass des Wechsels der*des Grafikers. Wollen wir ein Feedback bewusst einholen oder warten wir auf spontane Rückäußerungen? Was hat Dénes Horváth-Hegyi für einen Vorschlag, dies mit einer Marketing-Aktion zu verbinden?

Eingebracht aufgrund der Diskussion der ÖA-AG

Beschluss:

Der GKR der KG AS beschließt, den von Dénes Horváth-Hegyi im Rahmen der Sitzung vorgestellten Entwurf umzusetzen.

 

GKR-WAHL 2022

TOP 4.1

Der GKR beschließt über die Benennung eines Wahlkümmerers sowie über die Lage und Öffnungszeiten des Wahllokals. BP

Beschluss:

Als Wahllokal dient der Paul-Gerhardt-Saal, er soll am Wahltag [13.11.2022] von 9.30 bis 15.30 h offengehalten werden.

Beschluss:

Der GKR der Ev. KG AS beschließt, Marion Fibich als Wahlkümmererin zu benennen.

 

CORONA-PANDEMIE

TOP 5.1

Das neue Rahmenhygienekonzept gilt seit 19.01.2022 und ist auf der Website der Landeskirche abrufbar, dort stehen auch Empfehlungen für verschiedene Bereiche des gemeindlichen Lebens (https://www.ekbo.de/service/corona.html).

Die Pfarrerin mahnt zur Achtsamkeit (Aussprache).

Sie schlägt ab sofort folgende Varianten bzw. Ergänzungen vor (BP):

TOP 5.1.1

Beschluss:

Der GKR der Ev. KG AS beschließt, die gemeindeeigenen Gottesdienste (nicht aber jene in Kooperation mit der altkatholischen Gemeinde) nunmehr bis zum ? unter der 2G-Regel zu veranstalten. Dies ermöglicht kirchenmusikalische Beiträge einer kleinen Chorbesetzung (für diese 2G+). Der Gemeindegesang bleibt derzeit aufgrund der Pandemielage dagegen versagt. (Dies betrifft aktuell vor allem den 3. Gottesdienst im Monat, da der 1. digital erfolgt und der 2. und 4. in Ökumene mit den Alt-Katholiken stattfinden.)

[Anm.: Die Aussagen bzgl. Chor- und Gemeindegesang haben sich im Nachhinein als nur teilweise richtig herausgestellt: Solange die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz des RKI den Wert 6/100000 nicht überschreitet (am Tag des Beschlusses 3,9), wäre auch unter der 3G-Regel Chorgesang erlaubt. Hingegen ist unter der 2G-Regel Gemeindegesang auch bei einer Hospitalisierungsinzidenz über 3 erlaubt.]

TOP 5.1.2

Der GKR der Ev. KG AS stattet ab sofort alle Kirchdienstleistenden mit einer App aus, mit der sich die Impfzertifikate und Genesenennachweise einfach und schnell auf Fälschungssicherheit prüfen lassen.

Die GKR-Mitglieder werden gebeten, sich intensiver am Kirchdienst zu beteiligen. Pfrn. Cyranek wird einen Doodle für einen erneuten Einweisungstermin erstellen.

 

BAU

TOP 6.1 [… (vertraulich)]

 

MIETVERHÄLTNISSE, VERMIETUNGEN, RÄUME

TOP 7.1

Bevollmächtigung der KVA-Haus-und-Grundstücksverwaltung (Wiedervorlage vom Oktober 2021)

Hier sollte die AG Bau (lt. Protokoll November 2021) zur Januarsitzung eine konkretisierte abgewandelte Beschlussfassung vorlegen. Hierzu sollte sie einen Text erarbeiten und diesen mit der zuständigen Stelle vorsondieren.

Beschluss:

Der GKR der Ev. KG AS beschließt, das KVA zur Haus- und Grundstücksverwaltung wie folgt zu bevollmächtigen:

Frau Christina Zubrytzki, Vorstand des Ev. Kirchenkreisverbandes Berlin Mitte-West, wird mit Wirkung vom 01.02.2022, behelfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zur Bewirtschaftung der Haushaltsstellen 5210 Heizung, 5230 Strom/Gas/Wasser sowie 5240 öffentliche Abgaben ermächtigt. Dies ist nicht verbunden mit der Erteilung einer Wirtschafterbefugnis kraft Auftrages, sondern erfolgt – aufgrund des Verbleibens der Gesamtverantwortung bei der Wirtschafterin kraft Amtes – jederzeit in Abstimmung mit der Wirtschafterin kraft Amtes oder den hierzu bevollmächtigten Ältesten der Ev. KG Alt-Schöneberg.

Die o. G. wird bevollmächtigt, die Ev. KG AS nach Absprache mit der Wirtschafterin kraft Amtes oder mit den hierzu bevollmächtigten Ältesten

– in allen Angelegenheiten der Immobilienverwaltung zu vertreten,

– mit dieser abgestimmte rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben sowie

– diese in Angelegenheiten der außergerichtlichen Vertretung zu beraten oder diese nach abgestimmtem Mandat außergerichtlich zu vertreten.

Die Abgabe vertragsanpassender und rechtsgeschäftlicher Erklärungen gegenüber den Vertragspartnern der KG AS erfolgt durch sie nach Abstimmung, ebenso wie die Einholung von Informationen bei den Versorgungsunternehmen und öffentlichen Stellen.

Bei den beauftragten Diensten [besteht keine Bedingung der Höchstpersönlichkeit], so dass die Erteilung einer Untervollmacht an Mitarbeitende des KVA Bln. Mitte-West möglich ist. Das Erfordernis der Absprache aller Handlungen mit den hierzu bevollmächtigten Vertreter*innen der Ev. KG AS ist hiervon unberührt.

TOP 7.2

Im Gemeinde- und Kirchhofsbüro ist eine Anfrage zur Vermietung des PGS als Co-Working-Space mit Kindern eingegangen (zweimal wöchentlich für 2 – 4 Stunden, drei bis vier Arbeitsplätze im PGS). Hier soll nur über die grundsätzliche Frage abgestimmt werden, ob diese Möglichkeit weiterverfolgt werden soll oder nicht.

Beschluss:

Der GKR der Ev. KG AS beschließt, dass die Vermietungsmöglichkeit des Paul-Gerhardt-Saales als Co-Working-Space mit Kindern weiterverfolgt wird.

 

GOTTESDIENST und ÖKUMENE

TOP 8.1

Die Pfarrerin stellt den Antrag, die Läuteordnung für die Gottesdienste zu ändern: Zeitpunkte des Läutens sollen (unter anderem wegen der Störungsfreiheit der Streaminggottesdienste) verändert werden: erstes Mal Läuten um halb (10:30 h), dann um 5 vor 11 h.

Beschluss:

Der GKR der Ev. KG AS beschließt, künftig vor den Sonntagsgottesdiensten eine halbe Stunde vor den Gottesdiensten fünf Minuten [lang] und fünf Minuten vor den Gottesdiensten zwei Minuten [lang] zu läuten.

 

ALTER KIRCHHOF SCHÖNEBERG

TOP 9.1

eingebracht durch das Kirchhofsbüro

Der auf dem Kirchhof genutzte Minikipper/Traktor ist kaputt und nicht mehr sinnvoll reparierbar. Ein aktuelles Angebot für den Neuerwerb der Gartenbaumaschinenfirma Schmitz mit Stand 8/2021 liegt vor ([…]). Durch Abgabe des alten Kippers können ca. […] € refinanziert werden.

Beschlussvorlage:

Der GKR der Ev. KG AS beschließt, den Minikipper gem. vorliegendem Angebot der Fa. Schmitz Gartenbaumaschinen und Transportgeräte zu erwerben. Belastung unter Einrechnung des Refinanzierungsanteils: ca. 13.400 €.

Vertagt, zur Prüfung weiterer Alternativen

TOP 9.2 [… (vertraulich)]

TOP 9.3 [… (vertraulich)]

TOP 9.4 [… (vertraulich)]

 

AKJ

TOP 10.0

Beschlussvorlage:

Der GKR beschließt, dass jeweils am Jahresanfang 750 € von der HH-Stelle 1100.01 auf die regionale HH-Stelle bei der Kirchengemeinde zum Heilsbronnen 1120.24 und von der HH-Stelle 1120.01 auf die regionale HH-Stelle bei der Kirchengemeinde zum Heilsbronnen 1120.25 gebucht werden.

Diese Regelung soll rückwirkend ab Haushaltsjahr 2020 gelten.

Vertagt, um Verständnisfragen aus der Diskussion zu klären

 

KIRCHENMUSIK

TOP 10.1

Vergabe der Orgelsanierung (Flentrop-Orgel in der PGK), Wiedervorlage vom November 2021

Zur Debatte steht eine Vergabe an Fa. Flentrop oder Fa. Bente. Der Kantor Sebastian Brendel bleibt auch nach Besprechung mit dem Kantor Thomas Noll bei seiner künstlerisch motivierten Bevorzugung des Angebots von Fa. Bente. Die Vorbehalte von Thomas Noll bezüglich der Ausführung bei Gelegenheit der Orgelsanierung im Heilsbronnen durch Fa. Bente beziehen sich auf spieltechnische Geschmacksfragen der Traktur und nicht auf klanglich-künstlerische Aspekte.

Beschlussvorlage:

Der GKR der KG AS beschließt, zur Sanierung der Flentrop-Orgel folgende Fa. zu beauftragen: (Anbieter, Angebot vom …). Die Sanierung soll folgenden Leistungskatalog umfassen: (vollständig/Teile …).

Vertagt, zur Klärung weiterer Fragen

 

PROTOKOLLKONTROLLE

TOP 12.1 Verlesung und Beschluss des Sitzungsprotokolls

  • Wichtig: genaue Kontrolle, ob die Inhalte auch für einen außenstehenden Leser verständlich sind und vollständige Daten zur Umsetzung enthalten
  • Kennzeichnung von vertraulichen Beschlüssen
  • Festlegung für die Februarsitzung: geistliches Wort zur Einführung durch eine*n Laien-Älteste*n?

Beschluss:

Der GKR Alt-Schöneberg beschließt, das Protokoll der GKR-Sitzung vom 27.01.2022 in der soeben verlesenen Fassung anzunehmen.

[Nachträglich beschlossen]

 

Die Sitzung schließt um 23:53 Uhr mit geistlichem Schlusswort, gemeinsamem Gebet, Vaterunser und Segen.


[Öffentliche Fassung erstellt und bearbeitet von Johannes Schwarz, AG Öffentlichkeitsarbeit.]

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